Pressemitteilung

197/2025/53/G
Fürth, den 24. Juli 2025

Bayerns Gastgewerbe 2023 in Strukturdaten mit 24,4 Milliarden Euro Gesamtumsatz, 12,3 Milliarden Euro Wertschöpfung, und 372 800 tätigen Personen steigend

Prozentuale Steigerung bei Gesamtumsatz und Wertschöpfung zweistellig, Zuwachs an tätigen Personen bei 3,1 Prozent

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach den vorliegenden, vorläufigen Ergebnissen der „Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich“1) mitteilt, sind in Bayern im Jahr 2023 knapp 372 800 Personen in gut 38 200 rechtlichen Einheiten2) mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Gastgewerbe tätig. Der erwirtschaftete Gesamtumsatz beträgt insgesamt gut 24,4 Milliarden Euro, die Wertschöpfung liegt bei gut 12,3 Milliarden Euro.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter berichtet, steigen relevante Strukturmerkmale damit im Vorjahresvergleich an: Der Gesamtumsatz erhöht sich im Geschäftsjahr um 16,7 Prozent, die Wertschöpfung um 15,2 Prozent. Auch die Anzahl der tätigen Personen im bayerischen Gastgewerbe wächst, jedoch weniger stark ausgeprägt um
3,1 Prozent.

Von den knapp 372 800 tätigen Personen im bayerischen Gastgewerbe sind 116 900 in der Wirtschaftsabteilung Beherbergung (Tourismus) und 255 800 in der Wirtschaftsabteilung Gastronomie tätig. Das entspricht einer Aufteilung von 31,4 Prozent in der Beherbergung und 68,6 Prozent in der Gastronomie. 90,0 Prozent der tätigen Personen in Bayerns Gastgewerbe sind abhängig Beschäftigte3) und 10,0 Prozent tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige. In der Beherbergung liegen diese Anteile unterdessen bei
91,2 Prozent beziehungsweise 8,8 Prozent und in der Gastronomie bei 89,4 Prozent beziehungsweise 10,6 Prozent.

Erwartungsgemäß ist auch im Jahr 2023 ein hoher Anteil der tätigen Personen im Gastgewerbe in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt4). Die Umrechnung der abhängig Beschäftigten in Vollzeiteinheiten ergibt knapp 233 300 Vollzeitbeschäftigte im bayerischen Gastgewerbe. Davon entfallen rund 79 800 auf die Beherbergung und 153 500 auf die Gastronomie.

In der bayerischen Beherbergung beläuft sich das Bruttoentgelt (ohne Sozialaufwendungen des Arbeitgebers) je abhängig Beschäftigten auf 20 972 Euro, geringer fällt das entsprechende durchschnittliche Bruttoentgelt in der bayerischen Gastronomie mit 15 343 Euro aus. Für das bayerische Gastgewerbe insgesamt ergibt sich somit ein Bruttoentgelt je abhängig Beschäftigten von 17 133 Euro.

Insgesamt liegen die Aufwendungen für Bruttoentgelte im bayerischen Gastgewerbe bei über
5,7 Milliarden Euro und haben sich damit um 16,5 Prozent zum Vorjahr 2022 erhöht. Die gesamten Aufwendungen (beinhaltet Personal- und Materialaufwand) steigen zusammengenommen um 15,0 Prozent auf gut 19,3 Milliarden Euro.

Die knapp 372 800 tätigen Personen in Bayerns Gastgewerbe gehen ihrer Tätigkeit in insgesamt 38 200 rechtlichen Einheiten nach. Davon haben knapp 10 300 rechtliche Einheiten ihren Schwerpunkt in der Beherbergung (Anteil von 26,9 Prozent) und 27 900 in der Gastronomie (Anteil von 73,1 Prozent). Die Anzahl der Niederlassungen von gut 44 400 in Bayerns Gastgewerbe gliedert sich prozentual nahezu gleich (26,8 Prozent zu 73,2 Prozent) auf die Beherbergung und die Gastronomie auf.

Bayerns Gastgewerbe erwirtschaftet im Jahr 2023 einen Gesamtumsatz von 24,4 Milliarden Euro, was einen Anstieg von 16,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Davon sind über
9,6 Milliarden Euro der Beherbergung und knapp 14,8 Milliarden Euro der Gastronomie zuzurechnen. Somit sind der Beherbergung rund 40 Prozent und der Gastronomie 60 Prozent des erwirtschafteten Gesamtumsatzes des Gastgewerbes zuzuschreiben. Die Umsatzverteilung zwischen Beherbergung und Gastronomie hat sich somit zum Vorjahr kaum verändert und bleibt strukturell stabil. Die im Gastgewerbe erwirtschaftete Wertschöpfung beziffert sich auf insgesamt gut 12,3 Milliarden Euro und wächst um 15,2 Prozent im Vorjahresvergleich. Die Wertschöpfung teilt sich im Geschäftsjahr 2023 auf die beiden Wirtschaftsabteilungen Beherbergung und Gastronomie mit gut 4,8 Milliarden beziehungsweise 7,5 Milliarden Euro auf.

Der Rohertrag5) in Bayerns Gastgewerbe beziffert sich unterdessen auf insgesamt knapp
18,2 Milliarden Euro und ergibt so eine Rohertragsquote von 74,4 Prozent.

Die rechtlichen Einheiten mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Beherbergung tätigen Bruttoanlageinvestitionen im Wert von knapp 811 Millionen Euro, die rechtlichen Einheiten der Gastronomie von gut 485 Millionen Euro. Damit investiert das bayerische Gastgewerbe im Jahr 2023 insgesamt knapp 1,3 Milliarden Euro.

Im Jahr 2023 erhält das bayerische Gastgewerbe noch knapp 94,1 Millionen Euro Subventionen. Seit dem drastischen Anstieg im Jahr 2020 sowie dem Höchstwert im Jahr 2021 (1 745 Millionen Euro) reduziert sich der Wert jährlich.

Hinweise:
1) Hochgerechnete Ergebnisse; die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich umfasst jährliche Erhebungen, die im Jahr 2023 im Gastgewerbe in Bayern als Stichprobenerhebung bei 4,0 Prozent aller Erhebungseinheiten durchgeführt wurde. Die Erhebung erstreckt sich nur auf Marktproduzenten. Das Gastgewerbe entspricht dem Wirtschaftsabschnitt I der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Durch das 2021 in Kraft getretene Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG) wurden die drei bestehenden amtlichen Strukturstatistiken im tertiären Wirtschaftssektor – die Jahreserhebung im Handel, die Jahreserhebung im Gastgewerbe sowie die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (SiD) – ab dem Berichtsjahr 2021 in die neu konzipierte Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) integriert.

2) Kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.

3) Abhängig Beschäftigte: Alle Personen, die zum Stichtag 30.09. in einem Arbeits- bzw. vergleichbaren Dienstverhältnis mit der Erhebungseinheit standen und von dieser ein Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Gratifikation, Provision, Ausbildungsleistungen oder Sachbezügen/-leistungen erhielten. Dazu gehören unter anderem: Voll- und Teilzeit- bzw. geringfügig Beschäftigte (auch als Aushilfen oder in „Minijobs“), Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Volontärinnen und Volontäre, studentische Praktikantinnen und Praktikanten, Altersteilzeitbeschäftigte, Personen in Kurzarbeit.

4)Das Merkmal „Abhängig Beschäftigte: darunter in Teilzeit tätig inkl. geringfügig Beschäftigte“ wird nur bei rechtlichen Einheiten mit jährlichen Umsatzerlösen von 300 000 Euro oder mehr erhoben. Im Jahr 2023 sind 54,5 Prozent der „Abhängig Beschäftigten“ in rechtlichen Einheiten über einem Jahresumsatz von 300 000 Euro des Gastgewerbes in Teilzeit beziehungsweise geringfügig beschäftigt, in der Beherbergung sind es 45,3 Prozent und in der Gastronomie 59,4 Prozent.

5) Der Rohertrag ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die Differenz zwischen Umsatzerlösen und Waren- bzw. Materialeinsatz darstellt.

Mehr Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht:
Struktur des bayerischen Gastgewerbes 2023 – Ergebnisse der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD)“ (Bestellnummer: G4401C 202300).