Pflege
Die Statistik – geregelt in der Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV) – umfasst ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Empfänger von Pflegegeld.
Die Erhebungen zu den Pflegeeinrichtungen werden zweijährig als Totalerhebung bei den Trägern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekassen einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI abgeschlossen haben (zugelassene Pflegeeinrichtungen) zum Stichtag 15. Dezember (ungerade Jahre) durchgeführt. Erfragt werden folgende Sachverhalte:
Pflegeeinrichtung
Es werden Daten zur Rechtsform des Trägers, zur Art der Pflegeeinrichtung sowie die Zahl und Art der Pflegeplätze erhoben. Des Weiteren werden die an die Pflegeeinrichtung nach Art und Höhe der Pflegeleistung zu zahlenden Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen nach Pflegeklassen und Unterkunft sowie Verpflegung erfasst.
Betreute Personen
Pflegebedürftige nach Geschlecht, Geburtsjahr, Grad der Pflegebedürftigkeit. Bei stationär betreuten Pflegebedürftigen zudem die Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistung sowie bei vollstationär betreuten Pflegebedürftigen die Postleitzahl des Wohnorts vor Einzug in das Pflegeheim. Bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen die Postleitzahl des Wohnortes.
Personal
In der Pflegeeinrichtung tätige Personen nach Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsbereich (einschließlich Beschäftigungsumfang in der Pflege) und Berufsabschluss. Bei Auszubildenden und Umschülern zusätzlich die Art der Ausbildung und das Ausbildungsjahr.
Zweck der Erhebung
Die Ergebnisse der Erhebungen bieten einen Überblick über das Angebot und die Nutzung verschiedener Formen der Betreuung in stationären Einrichtungen sowie der ambulanten Pflege, zu den betreuten Personen und zum Personal.
Sie ermöglichen es Entwicklungen in der pflegerischen Versorgung und in der Nachfrage nach pflegerischen Angeboten rechtzeitig zu erkennen und angemessen reagieren zu können. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes benötigt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung finden sich in der Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (PflegestatistikVerordnung - PflegeStatV) in Verbindung mit § 109 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch –Soziale Pflegeversicherung in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz ( BStatG ).
Pflegeeinrichtungen und Pflegegeldempfänger
Bei den Pflegeeinrichtungen handelt es sich um Pflege- und Betreuungsdienste, sowie um teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz – SGB XI besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen).
Die Empfänger von Pflegegeldleistungen (Pflegegeldempfänger) werden nach dem Wohnort des Empfängers erfasst, unabhängig vom Sitz der Leistungsträger (Pflegekassen oder privates Versicherungsunternehmen), der innerhalb oder auch außerhalb Bayerns liegen kann.
Statistische Berichte
Einrichtungen für ältere Menschen
In Bayern wird seit 1995 die Landesstatistik „Einrichtungen für ältere Menschen“ (vormals: „Heime der Altenhilfe“) durchgeführt. Die Daten werden im zweijährigen Turnus erhoben. Die Statistik wird laufend inhaltlich überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bei der Statistik handelt es sich um eine freiwillige Erhebung. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem Statistischen Bericht, die Adressen der Einrichtungen sowie Eckzahlen in einem eigenen Verzeichnis veröffentlicht.
Die Erhebung wurde im Jahr 2022 letztmalig durchgeführt.
Statistische Berichte
Einrichtungen und betreute Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung
Die Statistik wurde erstmals im Juli 1996 durchgeführt. Die Daten werden im zweijährigen Turnus erhoben. Bei der Statistik handelt es sich um eine freiwillige Erhebung. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem Statistischen Bericht, die Adressen der Einrichtungen sowie Eckzahlen in einem eigenen Verzeichnis veröffentlicht.
Die Erhebung wurde im Jahr 2024 letztmalig durchgeführt.
Statistische Berichte
Pflegestrukturplanung
Die Pflegestrukturplanung ist ein Projekt des Bayerischen Landesamts für Statistik und des Bayerischen Landesamts für Pflege. Mit ihrer Handlungsleitlinie haben Sozialplanerinnen und Sozialplaner verlässliche Daten zur Pflegebedarfsermittlung. Alle zwei Jahre werden Vorausberechnungen für die zukünftige Anzahl an Pflegebedürftigen, die Art der Versorgung, den Pflegegrad, die Anzahl an verfügbaren Plätzen und das Pflegepersonal bis auf Kreisebene zur Verfügung gestellt. Ab 2026 löst das Bayerische Landesamt für Statistik das IGES-Institut ab und veröffentlicht die Daten in der Onlinedatenbank GENESIS und im Pflegeportal 2050.
Die Bayerische Handlungsleitlinie zur Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege unterstützt Sie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegebedarfsermittlung. Gemeinsam mit Akteuren aus der Praxis haben wir die Handlungsleitlinie mit einem Basismodell zur Pflegebedarfsermittlung entwickelt. Wir erleichtern Ihnen den Einstieg in die Durchführung der Pflegebedarfsermittlung und helfen mit, eine vergleichbare methodische Herangehensweise in Bayern zu etablieren.
-
Bayerische Handlungsleitlinie zur Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege - wird noch aktualisiert
-
„Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege – Werkstattbericht eines bayerischen Projekts“ (Bayern in Zahlen Ausgabe 02|2023)
-
„Ergebnisse der Pflegestatistik 2021 in Bayern“ (Bayern in Zahlen Ausgabe 09|2023)
-
Pflege-Report 2024 "Pflegestrukturplanung in Bayern – Eine landesweite Initiative zur Unterstützung der Kommunen bei der Bedarfsermittlung und Planung in der Langzeitpflege“
-
Datenangebot in GENESIS
-
Pflegeportal 2050
-
Offizielle Website mit allen Informationen
Sie haben Fragen?
Melden Sie sich gerne: Pflegestrukturplanung@statistik.bayern.de

