Wählbarkeit und Wahlteilnahme

Wählbar ist jeder, der am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes (GG) ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar ist, wer
nach §13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer
infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 GG verankerten
Wahlrechts. Sie ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien
vorbehalten, sondern vielmehr auch Wählergruppen und parteilosen
Einzelbewerbern bzw. -bewerberinnen. Weitere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Beteiligungsanzeigen

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl
nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur
einreichen, wenn sie spätestens am 97. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, dem
Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der
Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.


Wahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten nach Maßgabe
des § 20 BWG eingereicht werden. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht
werden.
Um an der Wahl teilzunehmen, müssen die Landeslisten bzw. Kreiswahlvorschläge
durch die Wahlvorschlagsträger mit allen notwendigen Anlagen form- und fristgerecht
bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beim zuständigen Kreiswahlleiter  (Kreiswahlvorschläge) bzw. Landeswahlleiter
(Landeslisten) eingereicht werden. Dieser prüft die Unterlagen, stellt eventuelle
Mängel fest und weist auf Möglichkeiten hin, diese bis zum Fristablauf zu beseitigen.
Schließlich legt er die vorgeprüften Unterlagen dem Kreiswahl- bzw.
Landeswahlausschuss vor, der über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge berät und entscheidet.
 

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Bewerberaufstellung

Vordrucke für Wahlvorschläge