Erhebungen

Das Statistische Landesamt bietet hauptsächlich zwei Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV und eSTATISTIK.core.

Mit dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetz (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Bayerischen Landesamt für Statistik bereitgestellten, elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.

Sonderregelung für Existenzgründer

Sonderregelung für kleine Unternehmen

Meldewege

eSTATISTIK.core

IDEV

Mobile App "Wirtschaftsrechnung" für die freiwilligen Haushaltsbefragung

Datenschutz

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