Mariä Himmelfahrt
In bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist „Mariä Himmelfahrt" (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß
Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Mit dem 15. August 2025 gilt erstmals die Regelung basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2022.
In der Bayernkarte sind die Gemeinden in denen „Mariä Himmelfahrt“ ein Feiertag ist, entsprechend eingefärbt.
Datenbank-Suche
Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, zeigt die folgende Datenbank.
Hier kann entweder gezielt eine Gemeinde gesucht, oder alle Gemeinden eines Kreises oder eines Regierungsbezirks mit der jeweiligen Feiertagsregelung aufgelistet werden.
Eine Liste aller Gemeinden in Bayern erhalten Sie, wenn die Suchfelder leer bleiben. |
Veröffentlichte Zahlen zur Religionszugehörigkeit (z. B. in der Zensusdatenbank) können aus Gründen der Anwendung von Verfahren zur Anonymisierung der statistischen Daten von den hier genannten Zahlen abweichen.