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Pressemitteilung zu den Einkommensmillionären

185/2026/55/L
Fürth, den 14. Juli 2026

8 034 Einkommensmillionäre in Bayern im Jahr 2022

Höchste Millionärsdichte im Landkreis Starnberg

Im Jahr 2022 lebten 8 034 „Einkommensmillionäre“ in Bayern, 327 mehr als im Jahr zuvor. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der jetzt vorliegenden Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik weiter mitteilt, hatten 54,2 Prozent der Steuerpflichtigen mit jährlichen Einkünften von mindestens einer Million Euro ihren Wohnsitz in Oberbayern. Die höchste Dichte an Einkommensmillionären war im Landkreis Starnberg mit 25,3 Millionären je 10 000 Einwohner zu verzeichnen. Im Landesdurchschnitt waren pro 10 000 Einwohner in Bayern 6,1 Einkommensmillionäre zu finden, damit 1,7 mehr als vor fünf Jahren (im Jahr 2017: 4,4).

Schweinfurt. Im Jahr 2022 lebten 8 034 Einkommensmillionäre in Bayern, also unbeschränkt Steuerpflichtige, deren Gesamtbetrag der Einkünfte in diesem Jahr jeweils mindestens
eine Million Euro betrug. Die Anzahl der Einkommensmillionäre erhöhte sich nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik innerhalb eines Jahres (von 2021 auf 2022) um 327 Steuerpflichtige bzw. 4,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum verzeichnete der Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionäre einen Anstieg von 3,0 Prozent und belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 22,7 Milliarden Euro. Im Durchschnitt kamen die Einkommensmillionäre im Jahr 2022 auf einen Gesamtbetrag der Einkünfte pro Steuerpflichtigen von 2,8 Millionen Euro. Betrachtet man die Zahlen seit 2017, so fällt auf, dass die Anzahl der in Bayern lebenden Einkommensmillionäre kontinuierlich um insgesamt 40,9 Prozent gestiegen ist (im Jahr 2017: 5 702).

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die mit 14,7 Milliarden Euro den Großteil (65,0 Prozent) der Einkünfte der bayerischen Einkommensmillionäre 2022 ausmachten, erhöhten sich um 3,4 Prozent im Vergleich zu 2021. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nahmen von 2021 auf 2022 um 6,3 Prozent zu und beliefen sich 2022 auf 4,2 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Anteil von 18,3 Prozent am Gesamtbetrag der Einkünfte.

Die Einkommensmillionäre im Freistaat machten nur 0,1 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen im Jahr 2022 aus, sie erzielten jedoch mit 5,9 Prozent einen überproportional hohen Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte. Gleichzeitig entrichteten sie mit 8,5 Milliarden Euro einen Anteil von 11,6 Prozent der gesamten festzusetzenden Einkommensteuer. Der Anteil an der festgesetzten Einkommensteuer fiel aufgrund des progressiven Steuersatzes höher aus als der Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte.

54,2 Prozent der bayerischen Einkommensmillionäre, nämlich 4 354 unbeschränkt Steuerpflichtige, hatten 2022 ihren Wohnsitz in Oberbayern, wobei 2 481 in der Stadt oder im Landkreis München lebten. 979 Spitzenverdiener (12,2 Prozent) beherbergte der Regierungsbezirk Schwaben und
717 (8,9 Prozent) der Regierungsbezirk Mittelfranken. In Niederbayern waren 594 (7,4 Prozent), in Unterfranken 551 (6,9 Prozent), in der Oberpfalz 469 (5,8 Prozent) und in Oberfranken
370 (4,6 Prozent) Millionäre ansässig.

Insgesamt kamen im Jahr 2022 in Bayern im Durchschnitt 6,1 Einkommensmillionäre auf 10 000 Einwohner, im Jahr 2021 waren es 5,8. Die höchste Millionärsdichte gab es im Landkreis Starnberg mit 25,3 Einkommensmillionären je 10 000 Einwohner. Es folgten der Landkreis München mit 17,1, der Landkreis Miesbach mit 16,4, die Stadt München mit 12,6 und die kreisfreie Stadt Landshut mit 9,6 Einkommensmillionären je 10 000 Einwohner. Damit bleibt der Landkreis Starnberg weiterhin die Region mit der höchsten Millionärsdichte im Betrachtungszeitraum
seit 2017.

 - Öffnet große Ansicht

Hinweise:
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der (voraussichtlich) in KW 29/2026 erscheint:
„Einkommen der natürlichen Personen in Bayern 2022“ (Bestellnummer: L4300C 202200).

Methodischer Hinweis:
Bei der Interpretation der Ergebnisse der Statistik ist zu berücksichtigen, dass diese sich auf unbeschränkt Steuerpflichtige beziehen und zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Datengrundlage der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind die anonymisierten Ergebnisse des Steuerfestsetzungsverfahrens durch die Finanzverwaltung.

Der mehrjährige Abstand zwischen dem Statistikjahr und der Erstellung der Ergebnisse ist weitgehend auf die steuerrechtlich festgelegten Antrags- und Erklärungsfristen sowie auf den Zeitbedarf in den Finanzverwaltungen für die Bearbeitung der Steuererklärungen zurückzuführen.

Die hier dargestellten Ergebnisse für 2022 sind damit die aktuellsten verfügbaren Daten.