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Pressemitteilung zu GKV

103/2026/32/P
Fürth, den 28. April 2026

Gesetzliche Krankenversicherung in Bayern: Ausgaben für Arzneimittel, ärztliche Sonderleistungen und pflegerische Leistungen stark gestiegen

Ausgaben für Arzneimittel je Versicherten erhöhen sich von 2013 bis 2023 nominal um 63 Prozent auf 741 Euro

Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik mitteilt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bayern die Gesundheitsausgaben pro Kopf und Jahr von 2013 bis 2023 nominal um 46,0 Prozent gestiegen (auf zuletzt 3 678 Euro je Versicherten).
Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum haben sich die Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen im Bereich der Gesundheit nur um 15,1 Prozent erhöht. Überdurchschnittlich stark stiegen dabei mit nominal 63 Prozent die Ausgaben je Versicherten für Arzneimittel.

Fürth. Anlässlich der laufenden gesundheitspolitischen Debatte um die Reform der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) liefert das Bayerische Landesamt für Statistik detaillierte Informationen zu den Ausgaben sowie Mitgliederzahlen der gesetzlichen Krankenkassen. Nach den Daten der Gesundheitsausgabenrechnung der Länder betragen in Bayern im Jahr 2023 die Gesundheits-ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen pro Versicherten 3 678 Euro. Das sind nominal 46,0 Prozent mehr als noch im Jahr 2013 bei einer Steigerung der Verbraucherpreise im Gesundheitsbereich von 15,1 Prozent im selben Zeitraum.

Eine tiefere Analyse zeigt, dass die höchsten Ausgaben in der GKV auf Arzneimittel (741 Euro je Versicherten), ärztliche Sonderleistungen (608 Euro je Versicherten) und pflegerische Leistungen (477 Euro je Versicherten) entfallen. Ärztliche Sonderleistungen umfassen vor allem fachärztliche Behandlungen (z. B. Chirurgie oder Augenheilkunde), wobei in Krankenhäusern und Reha-einrichtungen grundsätzlich alle stationär erbrachten ärztlichen Leistungen als Sonderleistungen gelten. Bei den drei genannten Leistungsarten sind zudem die Ausgaben je Versicherten zwischen 2013 und 2023 stark angestiegen: für Arzneimittel um 63 Prozent, für ärztliche Sonderleistungen um 45 Prozent und für pflegerische Leistungen um 54 Prozent.

Mit 87 Prozent ist der überwiegende Anteil der bayerischen Bevölkerung Mitglied in der GKV. Nach aktuellen Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen sind von den GKV-Mitgliedern im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Prozent beitragsfrei als Familienangehörige mitversichert. Diese Gruppe umfasst insbesondere Kinder sowie Ehegatten. Kinder können bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei mitversichert sein. Die aktuellen Reformüberlegungen betreffen die Gruppe der mitversicherten Ehegatten, wenn sie nicht Kinder unter 7 Jahren, Kinder mit Behinderung oder pflegebedürftige Angehörige betreuen und auch nicht bereits Rente beziehen. Da aus den Daten der gesetzlichen Krankenkassen nur das Alter der beitragsfrei Mitversicherten hervorgeht, kann der Kreis der ggf. betroffenen Ehegatten nur geschätzt werden. Betrachtet man deswegen ausschließlich die mitversicherten Personen im Alter von 25 Jahren und älter, zeigt sich, dass deren Anteil an allen GKV-Versicherten in Bayern kontinuierlich rückläufig ist und von 8,0 Prozent im Jahr 2008 auf
3,6 Prozent im Jahr 2025 gesunken ist.

Balkendiagramm mit Ausgaben je Gesetzlich Versicherten - Öffnet große Ansicht
Liniendiagramm mit den Ausgaben je Gesetzlich Versicherten im Zeitverlauf - Öffnet große Ansicht
Säulendiagramm mit Anzahl der Versicherten nach Art der Mitgliedschaft - Öffnet große Ansicht

Hinweise:
Die hier veröffentlichten Ergebnisse beruhen auf den Berechnungen der Arbeitsgruppe „Gesund-heitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (GGRdL). Die vorgestellten Ergebnisse der Gesund-heitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des "System of Health Accounts“, wonach Ausgaben als gesundheitsrelevant definiert sind, wenn sie das Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege verfolgen. Datengrundlage sind die KJ 1-Statistik und die KM 6-Statistik des GKV-Spitzenverbands. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht die KM 6-Statistik hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung/mitglieder-und-versicherte#c1786.

Informationen zum Verbraucherpreisindex „Gesundheit“: Die Abteilung „Gesundheit“ im Verbraucher-preisindex misst die Preisentwicklung von Gesundheitsgütern und -dienstleistungen, die private Haus-halte selbst finanzieren, einschließlich Zuzahlungen und Eigenanteilen.

Weitere Ergebnisse sowie methodische Hinweise finden Sie unter www.statistikportal.de/de/ggrdl.