Pressemitteilung
Fürth, den 22. Januar 2026
Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro zum Januar 2026 betrifft bis zu 688 000 Jobs im Freistaat
Steigerung der Verdienstsumme um geschätzt rund sechs Prozent
Von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 sind bis zu 688 000 Jobs im Freistaat betroffen. Demnach liegen zehn Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Bayern im Berichtsmonat April 2025 unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Eine Vergütung dieser Jobs mit dem neuen Mindestlohn ergibt für die betroffenen Beschäftigungsverhältnisse eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu sechs Prozent bzw. 36 Millionen Euro. Frauen profitieren mit einem Anteil von rund zwölf Prozent häufiger von der Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze als Männer mit gut acht Prozent.
Fürth. Nach einer Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung für den Berichtsmonat April 2025 sind bis zu 688 000 Jobs im Freistaat von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 betroffen. Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik liegen demnach zehn Prozent der insgesamt rund 6,9 Millionen mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Bayern im April 2025 rechnerisch unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Eine Vergütung dieser Jobs mit dem neuen Mindestlohn ergibt für die betroffenen Beschäftigungsverhältnisse eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu sechs Prozent bzw. 36 Millionen Euro. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt mit rund zwölf Prozent ist der von der Mindestlohnerhöhung betroffene Personenkreis in Bayern um zwei Prozentpunkte geringer.
Frauen profitieren häufiger als Männer von der Erhöhung
Überdurchschnittlich häufig von der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto pro Stunde profitieren Frauen mit rund zwölf Prozent. Für Männer liegt die geschätzte Betroffenheit von der Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze bei gut acht Prozent. Unter den Beschäftigungsarten profitieren geringfügig entlohnte Beschäftigte besonders stark. Für diese liegt der Anteil der betroffenen Jobs bei rund 39 Prozent. Im Dienstleistungsbereich sind Beschäftigungsverhältnisse mit rund zwölf Prozent deutlich stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen als im Produzierenden Gewerbe mit gut fünf Prozent.
Nächste Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro betrifft maximal 1,0 Millionen Jobs
Zum 1. Januar 2027 soll eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro brutto pro Stunde erfolgen. Von der nächsten Mindestlohnerhöhung werden im Freistaat geschätzt maximal 1,0 Millionen Jobs betroffen sein. Dies entspricht rund 15 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit dem dann geltenden Mindestlohn in Höhe von 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um maximal gut vier Prozent bzw. rund 42 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026.
Nach der Schätzung liegt die Betroffenheit von der Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro für Frauen bei rund 18 Prozent und für Männer bei gut zwölf Prozent.
Hinweise:
Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdiensterhebung für den Berichtsmonat April 2025.
Die Verdiensterhebung ist als Stichprobenerhebung konzipiert. Sie umfasst in Bayern gut 6 400 Betriebe aus allen Branchen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Erhoben werden Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Verdiensterhebung erfasst keine Personen, sondern ausschließlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse, d.h. Haupt- sowie Nebenjobs bzw. Arbeitsverträge.
Mindestlohn
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Somit sind diese Jobs keine mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse. Bei den Angaben handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung für den Berichtsmonat April 2025. Dabei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn erhalten.
Lohnentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenze zu verstehen.
Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
