Pressemitteilung

359/2025/35/N
Fürth, den 16. Dezember 2025

Gender Pay Gap 2025 in Bayern: Unbereinigt bei 19 Prozent und bereinigt bei sieben Prozent

Unbereinigte Lohnlücke in der Privatwirtschaft um das Fünffache höher als im öffentlichen Dienst

In Bayern beläuft sich der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2025 auf 19 Prozent.
Er ist im Vergleich zum Vorjahr um knapp einen Prozentpunkt gestiegen, was sich vor allem auf gestiegene Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Männern zurückführen lässt. In der Privatwirtschaft ist die unbereinigte Verdienstlücke mit 20 Prozent um das Fünffache höher als im öffentlichen Dienst mit vier Prozent. Der um strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern bereinigte Gender Pay Gap liegt im Jahr 2025 bei sieben Prozent. Damit bleibt die bereinigte Lohnlücke in Bayern gegenüber den Vorjahren unverändert.

Verdienstlücke in der Privatwirtschaft fünfmal höher als im öffentlichen Dienst
Fürth. Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung 2025 verdienen Frauen im Freistaat mit durchschnittlich 23,22 Euro brutto je Stunde 5,28 Euro weniger als Männer (28,50 Euro). Demnach liegt der unbereinigte Gender Pay Gap in Bayern im Jahr 2025 bei 19 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist er um knapp einen Prozentpunkt gestiegen. Im betrachteten Zeitraum hat der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Männern (2025: 28,50 Euro – 2024: 27,88 Euro) mit gut zwei Prozent stärker zugenommen als der von Frauen (2025: 23,22 Euro – 2024: 22,94 Euro) mit gut einem Prozent. Der Anstieg der unbereinigten Lohnlücke 2025 kann vor allem auf gestiegene Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) der männlichen Beschäftigten zurückgeführt werden (2025: 4 374 Euro – 2024: 4 314 Euro). Die Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) der weiblichen Beschäftigten sind im Vergleichszeitraum leicht gesunken (2025: 2 863 Euro – 2024: 2 870 Euro).

Nach der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung des Gender Pay Gap die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ nicht berücksichtigt. Bezieht man den Abschnitt „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ jedoch ein, beläuft sich der unbereinigte Gender Pay Gap in Bayern für das Jahr 2025 auf 17 Prozent. Der niedrigere Wert kommt dadurch zustande, dass im öffentlichen Dienst – bestehend aus den Wirtschaftsabschnitten „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und „Erziehung und Unterricht“ – deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Demnach liegt der unbereinigte Verdienstabstand im öffentlichen Dienst bei vier Prozent. Im Vergleich dazu fällt die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der Privatwirtschaft mit 20 Prozent um das Fünffache höher aus.

Bereinigter Gender Pay Gap 2025 unverändert bei sieben Prozent
Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.

Gut 62 Prozent beziehungsweise 3,30 Euro des unbereinigten Gender Pay Gap 2025 in Höhe von 5,28 Euro lassen sich durch strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern erklären. Dabei ist ein großer Teil der Lohnlücke von 16 Prozent bzw. 0,87 Euro darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Berufen und Branchen beschäftigt sind, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen, wie beispielsweise im Gesundheits- und Sozialwesen. Rund 15 Prozent des unbereinigten Gender Pay Gap (0,78 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären. Darüber hinaus unterscheiden sich Frauen und Männer hinsichtlich ihres Beschäftigungsumfangs. Demnach können gut zwölf Prozent der Verdienstlücke (0,66 Euro) dadurch erklärt werden, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten.

Rund 38 Prozent beziehungsweise 1,98 Euro des unbereinigten Verdienstunterschieds können nicht durch die in die Analyse einbezogenen Faktoren erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Danach verdienen im Freistaat im Jahr 2025 Frauen auch bei vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften pro Stunde immer noch sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Damit bleibt die bereinigte Lohnlücke gegenüber den Vorjahren unverändert. Im bundesweiten Durchschnitt hat sich der bereinigte Gender Pay Gap 2025 ebenfalls nicht verändert und beträgt sechs Prozent.

Hinweise:
Definition unbereinigter Gender Pay Gap

Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter (Definition von Eurostat). Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich z. B. bei der Berufswahl, dem Beschäftigungsumfang, dem Bildungsstand, der Berufserfahrung oder dem Anteil in Führungspositionen.

Definition bereinigter Gender Pay Gap
Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen in der Verdiensterhebung beispielsweise keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap
Basis für die Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap sind seit dem Berichtsjahr 2022 Daten der Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf dem repräsentativen Erhebungsmonat April.

Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der unbereinigte Gender Pay Gap jährlich auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, indem die Ergebnisse der Erhebung (zuletzt durchgeführt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben wurden. Der bereinigte Gender Pay Gap konnte früher nur alle vier Jahre auf Basis der Daten der Verdienststrukturerhebung berechnet werden.

Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Ergebnisse der Verdiensterhebung ab dem Jahr 2022 sind aufgrund des Wechsels der Datenquelle sowie methodischer Änderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bei der Verdiensterhebung fällt z. B. der Anteil der Beschäftigten mit sehr hohen Verdiensten größer aus als in der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, womit die Datenqualität verbessert wurde.

Weitere Ergebnisse zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern können in Kürze auch über die Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: