Pressemitteilung

290/2025/42/A
Fürth, den 16. Oktober 2025

Zehn-Jahres-Vergleich: Studierende in Bayern leben 2024 zunehmend von eigener Erwerbstätigkeit

Immer weniger Studierende erhalten BAföG-Leistungen

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach einer aktuellen Auswertung der Mikrozensus-Ergebnisse 2024 mitteilt, bestreiten immer mehr Studierende ihren Lebensunterhalt durch ihre eigene Erwerbstätigkeit und sind seltener auf das Einkommen Angehöriger1) angewiesen. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist der Anteil der Studierenden, die von den Einkünften der Eltern leben, gesunken; die Studierenden leben dafür häufiger überwiegend vom eigenen Erwerbseinkommen. Gleichzeitig beziehen immer weniger Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Fürth. Erstergebnisse des Mikrozensus 2024 zeigen, dass gut die Hälfte der Studierenden (214 000 Personen) in Bayern vom Einkommen ihrer Angehörigen (Eltern, Lebenspartner) lebt. Für rund 158 000 Studierende (37 Prozent) ist die eigene Erwerbstätigkeit die wichtigste Einkommensquelle, während rund 34 000 Studierenden (8 Prozent) primär von BAföG oder einem Stipendium leben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich zeigt sich, dass die eigene Erwerbstätigkeit unter den Studierenden deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Rund 73 000 studierende Frauen (34 Prozent) leben 2024 überwiegend von ihrer Erwerbstätigkeit. Das sind rund 7 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2014. Bei Männern ist der Trend noch deutlicher: Im Jahr 2024 leben 84 000 Studenten von der eigenen Erwerbstätigkeit, ein Plus von knapp 13 Prozentpunkten. Die zeitliche Veränderung der Bedeutung von BAföG und Stipendien kann aus dem Mikrozensus nicht abgelesen werden, da diese Position im Jahr 2014 noch nicht separat erfragt wurde.

Zahl der BAföG-geförderten Studierenden rückläufig
Ergänzende Informationen liefert die Statistik über die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz:

Im Jahr 2024 beziehen 56 492 Studierende an bayerischen Hochschulen, davon
31 965 Frauen und 24 527 Männer, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Innerhalb der letzten 10 Jahre ist die Zahl der geförderten Studierenden gesunken. So beziehen im Jahr 2024 rund 28 Tsd. Studierende weniger BAföG-Leistungen als noch im Jahr 2014, in dem 84 905 Studierende BAföG-Leitungen erhielten. Das ist ein Rückgang von rund 34 Prozent. Zeitgleich ist die Zahl der Studierenden seit dem Wintersemester 2014/15 kontinuierlich gestiegen. So studieren im Wintersemester 2024/25 insgesamt 406 615 Studierende an bayerischen Hochschulen, ein Plus von 11 Prozent innerhalb von 10 Jahren. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Person im Jahr 2024 liegt bei 632 Euro je Monat und ist im 10-Jahres-Vergleich um 50 Prozent angestiegen (2014: 421 Euro je Monat).

Hinweise:
1) Unter dem Einkommen von Angehörigen werden zusammengefasst: Einkünfte der Eltern, Einkommen des Lebens- oder Ehepartners oder anderer Angehöriger, sowie Unterhaltszahlungen oder sonstige regelmäßige Zahlungen von Privathaushalten außerhalb des Haushalts.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht:
Ausbildungsförderung nach dem BAföG und dem BayAföG 2024“ (Bestellnummer: K9100C 202300).
Der Mikrozensus ist eine seit 1957 gesetzlich verpflichtenden, repräsentativen Befragung von Haushalten in Deutschland. Jährlich wird rund ein Prozent der Bevölkerung zum Mikrozensus befragt. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG).

Durch die Auskünfte der Befragten liegen belastbare statistische Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 grundlegend neugestaltet. Neben Veränderungen am Fragenprogramm wurde auch die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind aus den beschriebenen Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.