Pressemitteilung
Fürth, den 1. Oktober 2025
Anstieg der Bruttoausgaben für Eingliederungshilfe in Bayern im Jahr 2024 um 11,2 Prozent auf 4,24 Mrd. Euro
Zahl der Personen im Leistungsbezug steigt um 4,7 Prozent auf 133 135 Personen
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik liegen die Bruttoausgaben für Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern 2024 bei rund 4,24 Mrd. Euro. Im Vergleich zu 2023 entspricht das einem Anstieg um 11,2 Prozent. Mit rund 2,77 Mrd. Euro stellen Leistungen zur sozialen Teilhabe den kostenintensivsten Bereich dar. Nach Abzug der Einnahmen liegen die Nettoausgaben für Eingliederungshilfe bei rund 4,13 Mrd. Euro. Zum Jahresende 2024 erhalten in Bayern 133 135 Personen Eingliederungshilfe. Etwa vier von zehn Personen sind minderjährig.
Schweinfurt. In 2024 belaufen sich die Bruttoausgaben für Eingliederungshilfe in Bayern auf rund 4,24 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 11,2 Prozent
(2023: 3,82 Mrd. Euro). Mit rund 2,77 Mrd. Euro entfallen die meisten Bruttoausgaben auf Leistungen zur sozialen Teilhabe, wie etwa Assistenzleistungen oder heilpädagogische Leistungen. Im Bereich der sozialen Teilhabe lässt sich mit 12,3 Prozent auch der größte Kostenanstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen (2023: 2,47 Mrd. Euro).
Abzüglich der Einnahmen liegen die Nettoausgaben für Eingliederungshilfe nach dem SGB IX im Jahr 2024 bei rund 4,13 Mrd. Euro.
In Bayern erhalten zum Jahresende 2024 insgesamt 133 135 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Zuwachs um 4,7 Prozent (2023: 127 165 Personen). In knapp drei Viertel aller Fälle (97 120) handelt es sich um Leistungen zur sozialen Teilhabe. Hierbei beziehen 55 885 Personen Assistenzleistungen und 32 780 heilpädagogische Leistungen. 32 265 Personen erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In fast allen Fällen (32 025) handelt es sich dabei um eine Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen.
Mit 41,0 Prozent ist der größte Anteil der Empfängerinnen und Empfänger jünger als 18 Jahre (54 545 Personen). 80 235 Personen, beziehungsweise 60,3 Prozent, sind männlich.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX dienen dem Zweck, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Hinweise:
Die Veröffentlichung der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht:
„Eingliederungshilfen nach dem SGB IX 2024“ (Bestellnummer: K1300C 202400).
