Pressemitteilung

268/2025/54/K
Fürth, den 23. September 2025

Fast 60 000 Personen erhalten zum Jahresende 2024 bayernweit Hilfe in besonderen Lebenslagen

Durchschnittsalter steigt auf 75,1 Jahre

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhalten zum Jahresende 2024 bayernweit 59 650 Personen Sozialhilfeleistungen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg um 4,8 Prozent. Mehr als zwei Drittel erhalten dabei Hilfe zur Pflege. Zu 62,5 Prozent werden die Leistungen in Einrichtungen erbracht. Die Personen im Leistungsbezug sind mehrheitlich weiblich und häufig 65 Jahre alt oder älter.

Schweinfurt. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII wird auf Antrag gewährt, wenn besondere Lebensumstände - häufig aufgrund einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit - vorliegen und entsprechende Kosten nicht gänzlich selbst oder durch u.a. die Kranken- oder Pflegeversicherung abgedeckt werden können. Die Leistungen stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sondern können bei Bedarf auch parallel gewährt werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 erhalten in Bayern 59 650 Personen Hilfe in besonderen Lebenslagen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 4,8 Prozent.

Mit 41 670 Empfängerinnen und Empfängern stellt Hilfe zur Pflege auch zum Jahresende 2024 den größten Leistungsblock dar (+5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr). In 17 665 Fällen wird Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen gewährt (+2,0 Prozent). 660 Personen beziehen Hilfen zur Gesundheit (+12,8 Prozent).

In 37 290 Fällen werden die Hilfeleistungen in Einrichtungen erbracht. Das entspricht im Vergleich zu 2023 einem Anstieg um 5,4 Prozent. 22 530 Personen erhalten Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen und damit 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

Sechs von zehn Personen im Leistungsbezug (35 800 Personen) sind weiblich, 23 850 sind männlich. 81,8 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger bzw. 48 800 Personen sind 65 Jahre alt oder älter. Das Durchschnittsalter ist von 74,6 Jahren am Jahresende 2023 auf
75,1 Jahre zum 31. Dezember 2024 gestiegen.

15 480 Personen erhalten zusätzlich zu den Hilfeleistungen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII auch Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Von ihnen beziehen 15 120 Personen Leistungen in Einrichtungen und 360 Personen Leistungen außerhalb von Einrichtungen.

Hinweise:
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Sozialhilfestatistik erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht: „Sozialhilfe in Bayern 2024“ (Bestellnummer: K1102C 202400).