Pressemitteilung

264/2025/55/L
Fürth, den 22. September 2025

3,29 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern im Jahr 2024 festgesetzt

Steuereinnahmen 2024 basieren auf unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerben von 17,68 Milliarden Euro

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Freistaat Bayern im Jahr 2024 insgesamt 3,29 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das sind 7,7 Prozent weniger als im Vorjahr, wobei sich die Anzahl der steuerpflichtigen Erwerbsfälle im gleichen Zeitraum sogar um 9,7 Prozent erhöht hat. Die Steuereinnahmen resultieren aus einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerb von 17,68 Milliarden Euro.
64,6 Prozent der Steuereinnahmen erfolgen aus den insgesamt 30 458 veranlagten Erwerben von Todes wegen, zum Beispiel über Erbschaften. Daneben werden
13 843 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.

Schweinfurt. Die bayerischen Finanzämter setzen im Jahr 2024 insgesamt 3,29 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 7,7 Prozent bzw.
275,1 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt werden 44 301 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2024 erfasst. Das sind
9,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei werden steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von insgesamt 17,68 Milliarden Euro (-7,9 Prozent gegenüber 2023) zur Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Dieser Wert ergibt sich, ausgehend vom übertragenen Vermögenswert in Höhe von 23,71 Milliarden Euro, nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen/-begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe.

Sehr große Vermögensübertragungen gibt es 2024 nur selten: 0,8 Prozent der Erwerbenden von Todes wegen und Beschenkten erhalten jeweils ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Diese Vermögensgruppe hat einen steuerpflichtigen Erwerb von
5,95 Milliarden Euro zu versteuern. Das entspricht einem Anteil von 33,7 Prozent an der Gesamtsumme des steuerpflichtigen Erwerbs. An den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates sind sie mit einem Anteil von 37,3 Prozent beteiligt.

Aus Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften, Vermächtnisse) resultierten 64,6 Prozent, konkret 2,12 Milliarden Euro, der festgesetzten Steuereinnahmen. Die 30 458 Erwerbenden von Todes wegen zeigen den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 9,78 Milliarden Euro an. Daneben werden 13 843 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führen mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 7,90 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 1,16 Milliarden Euro.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unterhalb der gesetzlich geregelten Freibeträge sind entsprechend nicht erfasst. Grundlage der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2024, d. h., der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen.

Hinweise:
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die oben bezifferten Werte resultieren aus unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerben.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der (voraussichtlich) in KW 39 erscheint:
Erben und Schenken in Bayern 2024 – Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik“ (Bestellnummer: L4600C 202400).