Pressemitteilung
Fürth, den 15. September 2025
Zahl der reinen Wohngeldhaushalte steigt um 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch liegt bei 289 Euro
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik steigt die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte Ende des Jahres 2024 in Bayern auf 108 790. Das entspricht einem Anstieg um 7,6 Prozent im Vergleich zu 2023. Hiervon erhalten 102 695 Haushalte einen Mietzuschuss und 6 095 einen Lastenzuschuss. Zum Jahresende 2024 liegt der durchschnittliche Wohngeldanspruch für reine Wohngeldhaushalte bei 289 Euro, was einer Reduzierung um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Über die reinen Wohngeldhaushalte hinaus beziehen 1 465 wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld.
Schweinfurt. Zum Jahresende 2024 gibt es in Bayern 108 790 reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen wohngeldberechtigt sind. Im Vergleich zum Jahresende 2023 (101 115 Haushalte) entspricht das einem Anstieg um 7,6 Prozent.
Von den reinen Wohngeldhaushalten in Bayern erhält der Großteil (102 695 Haushalte) einen Mietzuschuss. 6 095 Haushalte erhalten einen Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum. Bei den reinen Wohngeldhaushalten ist die Haupteinkommensperson in 63 780 Fällen nicht erwerbstätig (z.B. Rentnerinnen und Rentner, Studierende, etc.), in 41 345 Fällen erwerbstätig und in 3 670 Fällen arbeitslos.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für reine Wohngeldhaushalte liegt zum Jahresende 2024 bei 289 Euro monatlich. Im Vergleich zum Vorjahr (303 Euro) entspricht das einer Reduzierung um 4,6 Prozent. Bei Haushalten, die Mietzuschuss erhalten, liegt der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 2024 bei 290 Euro. Bei denen, die Lastenzuschuss erhalten, liegt er bei 276 Euro.
Neben den reinen Wohngeldhaushalten beziehen Ende 2024 in Bayern 1 465 wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld. Hierbei handelt es sich um Haushalte, bei denen nicht alle dazugehörigen Personen wohngeldberechtigt sind. Im Vergleich zum Jahresende 2023 (1 515) sinkt die Zahl der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte um 3,3 Prozent.
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Der Wohngeldanspruch ist abhängig von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Hinweise:
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wohngeldstatistik erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der voraussichtlich im Herbst 2025 erscheint:
„Wohngeld in Bayern 2024“ (Bestellnummer: K7100C 202400).