Pressemitteilung

206/2025/55/L
Fürth, den 31. Juli 2025

7 707 Einkommensmillionäre in Bayern im Jahr 2021

Höchste Millionärsdichte im Landkreis Starnberg

Im Jahr 2021 lebten 7 707 „Einkommensmillionäre“ in Bayern, 906 mehr als im Jahr zuvor. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der jetzt vorliegenden Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik weiter mitteilt, hatten 54,8 Prozent der Steuerpflichtigen mit jährlichen Einkünften von mindestens einer Million Euro ihren Wohnsitz in Oberbayern. Die höchste Dichte an Einkommensmillionären war im Landkreis Starnberg mit 26,4 Millionären je 10 000 Einwohner zu verzeichnen. Im Landesdurchschnitt waren pro 10 000 Einwohner in Bayern 5,8 Einkommensmillionäre zu finden.

Schweinfurt. Im Jahr 2021 lebten 7 707 Einkommensmillionäre in Bayern, also unbeschränkt Steuerpflichtige, deren Gesamtbetrag der Einkünfte in diesem Jahr jeweils mindestens eine Million Euro betrug. Nachdem vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 eine Steigerung um 6,8 Prozent zu verzeichnen war, erhöhte sich die Anzahl der Einkommensmillionäre nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik abermals innerhalb eines Jahres (von 2020 auf 2021) um 906 Steuerpflichtige bzw. 13,3 Prozent. Im gleichen Zeitraum verzeichnete der Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionäre einen Anstieg von 20,9 Prozent und belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 22,0 Milliarden Euro. Im Durchschnitt kamen die Einkommensmillionäre im Jahr 2021 auf einen Gesamtbetrag der Einkünfte pro Steuerpflichtigen von 2,9 Millionen Euro.

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die mit 14,2 Milliarden Euro den Großteil (64,8 Prozent) der Einkünfte der bayerischen Einkommensmillionäre 2021 ausmachten, erhöhten sich um
23,2 Prozent im Vergleich zu 2020. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nahmen von 2020 auf 2021 um 19,3 Prozent zu und beliefen sich 2021 auf 3,9 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Anteil von 17,8 Prozent am Gesamtbetrag der Einkünfte.

Die Einkommensmillionäre im Freistaat machten nur 0,1 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen im Jahr 2021 aus, sie erzielten jedoch mit 6,1 Prozent einen überproportional hohen Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte. Gleichzeitig entrichteten sie mit 8,3 Milliarden Euro einen Anteil von 11,9 Prozent der gesamten festzusetzenden Einkommensteuer. Der Anteil an der festgesetzten Einkommensteuer fiel aufgrund des progressiven Steuersatzes höher aus als der Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte.

54,8 Prozent der bayerischen Einkommensmillionäre, nämlich 4 222 unbeschränkt Steuerpflichtige, hatten 2021 ihren Wohnsitz in Oberbayern, wobei 2 430 in der Stadt oder im Landkreis München lebten. 891 Spitzenverdiener (11,6 Prozent) beherbergte der Regierungsbezirk Schwaben und 693 (9,0 Prozent) der Regierungsbezirk Mittelfranken. In Niederbayern waren 563 (7,3 Prozent), in Unterfranken 533 (6,9 Prozent), in der Oberpfalz 461 (6,0 Prozent) und in Oberfranken 344 (4,5 Prozent) Millionäre ansässig.

Insgesamt kamen im Jahr 2021 in Bayern im Durchschnitt 5,8 Einkommensmillionäre auf
10 000 Einwohner, im Jahr 2020 waren es 5,2. Die höchste Millionärsdichte gab es im Landkreis Starnberg mit 26,4 Einkommensmillionären je 10 000 Einwohner. Es folgten der Landkreis München mit 16,4, der Landkreis Miesbach mit 16,0, die Stadt München mit 12,5 und die kreisfreie Stadt Landshut mit 8,7 Einkommensmillionären je 10 000 Einwohner.

Hinweise:
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der (voraussichtlich) in KW 31/2025 erscheint: „Einkommen der natürlichen Personen in Bayern 2021“ (Bestellnummer: L4300C 202100).
 

Methodischer Hinweis:
Bei der Interpretation der Ergebnisse der Statistik ist zu berücksichtigen, dass diese sich auf unbeschränkt Steuerpflichtige beziehen und zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Datengrundlage der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind die anonymisierten Ergebnisse des Steuerfestsetzungsverfahrens durch die Finanzverwaltung.

Der mehrjährige Abstand zwischen dem Statistikjahr und der Erstellung der Ergebnisse ist weitgehend auf die steuerrechtlich festgelegten Antrags- und Erklärungsfristen sowie auf den Zeitbedarf in den Finanzverwaltungen für die Bearbeitung der Steuererklärungen zurückzuführen.

Die hier dargestellten Ergebnisse für 2021 sind damit die aktuellsten verfügbaren Daten.

Die Einwohnerzahlen basieren auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011.