Pressemitteilung
Fürth, den 31. Juli 2025
Insolvenzgeschehen Bayern erstes Halbjahr 2025 – Zahl der Verfahren zunehmend, Stand von vor zehn Jahren erreicht
Insbesondere in der Oberpfalz und in Unterfranken meldeten zuletzt deutlich mehr Unternehmen Insolvenz an.
Im 1. Halbjahr 2025 steigt die Zahl der Insolvenzverfahren gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 um 6,0 Prozent auf insgesamt 7 340. Im gleichen Zeitraum nimmt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 7,7 Prozent zu, jene der Verbraucherinsolvenzen um 8,0 Prozent. Während sich der Aufwärtstrend in den Unternehmensinsolvenzen in der Mehrzahl der Wirtschaftsabschnitte widerspiegelt, zeichnen die Regierungsbezirke ein heterogenes Bild. Insbesondere in der Oberpfalz und in Unterfranken meldeten zuletzt deutlich mehr Unternehmen Insolvenz an. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verharrt auf einem hohen Niveau, die voraussichtlichen Forderungen werden durch Großinsolvenzen getrieben.
Schweinfurt. Im 1. Halbjahr 2025 wurden an den Bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt
7 340 Anträge auf Insolvenz entschieden. Eine vergleichbare Anzahl wurde zuletzt mit 7 406 Anträgen vor rund 10 Jahren im 2. Halbjahr 2015 erreicht. Der bis in die Corona-Pandemie anhaltende rückläufige Trend in der Zahl der Insolvenzfahren hat sich damit seit spätestens 2023 umgekehrt. Gegenüber 6 923 Verfahren im 2. Halbjahr 2024 hat sich die Zahl der Insolvenzverfahren im 1. Halbjahr 2025 damit um 6,0 Prozent erhöht. Im gleichen Zeitraum steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 7,7 Prozent auf 1 671 Verfahren, jene der Verbraucherinsolvenzen um 8,0 Prozent auf 3 656 Verfahren.

Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe (Wirtschaftsabschnitt C) und im Gastgewerbe (Wirtschaftsabschnitt I) nimmt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich zu. Waren im
2. Halbjahr 2024 im Verarbeitenden Gewerbe 108 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, steigt deren Zahl im 1. Halbjahr 2025 um rund 29,6 Prozent auf 140. Im Gastgewerbe werden mit 192 Verfahren rund 30,6 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen gezählt als im Halbjahr zuvor. Im Wirtschaftsabschnitt L (Grundstücks- und Wohnungswesen) verharrt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 2. Halbjahr 2025 mit 116 Anträgen weiterhin auf einem hohen Niveau. Insgesamt zeigt sich in der Mehrzahl der Branchen ein Aufwärtstrend in der Zahl der Unternehmensinsolvenzen.

Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verharrt auf einem hohen Niveau, während die Höhe der voraussichtlichen Forderungen deutlich ansteigt.
Im 1. Halbjahr 2025 sind 14 109 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres bisherigen Arbeitgebers betroffen. Im 2. Halbjahr 2024 waren es 16 195 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im 1. Halbjahr 2024 sogar 16 899. Ein Jahr zuvor – im 1. Halbjahr 2023 – lag die Zahl noch bei 8 096 betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die voraussichtlichen Forderungen bei Unternehmensinsolvenzen erreichen mit
14,2 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2025 im Vergleich zu knapp 4,4 Milliarden Euro im
2. Halbjahr 2024 und knapp 2,3 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2024 einen neuen Höchststand. Wichtig zur Einordnung ist hierbei, dass nur etwa 1 Prozent der Insolvenzverfahren überhaupt Forderungshöhen im dreistelligen Millionenbereich aufweisen. Die übrigen rund 99 Prozent der 1 671 Unternehmensinsolvenzen weisen im Durchschnitt voraussichtliche Forderungen von je
1,4 Mio Euro auf, was in etwa dem Niveau der Vorjahre entspricht. Die außerordentlich hohen Forderungssummen im oberen Ein-Prozent aller Verfahren setzen sich dabei maßgeblich aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tochtergesellschaften von in die Insolvenz geratenen Großunternehmen zusammen. Dabei haftet jede der zur Insolvenz angemeldeten Tochtergesellschaften von Großunternehmen in Höhe der voraussichtlichen Forderungen des jeweiligen gesamten Großunternehmens.
Die einzelnen Regierungsbezirke Bayerns zeichnen ein heterogenes Bild. Im 1. Halbjahr 2025 steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen insbesondere in den Regierungsbezirken Oberpfalz um 60,0 Prozent (ein Plus von 60 Verfahren) und Unterfranken um 30,9 Prozent
(38 Verfahren). In Oberbayern werden 30 Verfahren mehr als im 2. Halbjahr 2024 gezählt (ein Plus von 4,3 Prozent), in Niederbayern drei (3,0 Prozent) und Oberfranken neun Verfahren mehr (10,0 Prozent). Demgegenüber geht die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den Regierungsbezirken Schwaben um 2,9 Prozent (sechs Verfahren) und Mittelfranken um
8,1 Prozent (18 Verfahren) zurück.