Pressemitteilung

203/2025/54/K
Fürth, den 30. Juli 2025

Rückgang der gemeldeten Prostitutionsgewerbe in Bayern zum Jahresende 2024

Auch Anzahl der tätigen Personen leicht rückläufig

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind zum 31. Dezember 2024 in Bayern insgesamt 4 761 tätige Personen und 387 Gewerbe gemeldet. Verglichen mit dem Vorjahr (4 968 tätige Personen) entspricht das einem Rückgang um 4,2 Prozent. Die Zahl der Gewerbe nimmt zum Jahresende um 7,6 Prozent ab (2023: 419). Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 und der entsprechenden Statistikverordnung (ProstStatV) werden Daten zu den in der Prostitution tätigen Personen und zum Prostitutionsgewerbe erhoben.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind Ende 2024 in Bayern insgesamt 4 761 tätige Personen nach dem Prostituiertenschutzgesetz angemeldet. Verglichen mit dem Jahr 2023 (4 968 tätige Personen) entspricht das einem Rückgang um 4,2 Prozent. Über ein Drittel (34,7 Prozent bzw. 1 650 Personen) der gemeldeten Personen wurden in der Stadt München registriert.

Der Großteil der Beschäftigten verfügt im Betrachtungsjahr nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit (4 105 Personen bzw. 86,2 Prozent). 656 Beschäftigte (13,8 Prozent) haben eine deutsche Staatsangehörigkeit. Am häufigsten haben tätige Personen eine rumänische Staatsangehörigkeit (1 946 Personen bzw. 40,9 Prozent).

82 angemeldete Personen sind im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (1,7 Prozent). 3 632 Personen sind im Alter von 21 bis unter 45 Jahren (76,3 Prozent) und 1 047 Personen sind 45 Jahre oder älter (22,0 Prozent).

Die Zahl der Gewerbe nimmt zum Jahresende 2024 um 7,6 Prozent auf 387 ab (2023: 419).
109 der insgesamt 387 erfassten Prostitutionsgewerbe (28,2 Prozent) werden von der Stadt München und 69 (17,8 Prozent) von der Stadt Nürnberg gemeldet.

Mit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes zum 01.07.2017 besteht für Prostituierte und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die tätigen Personen durch Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu, die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes zu reduzieren.

Hinweis:
Regionalisierte Daten sind in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar: Prostitutionstätigkeit und Prostitutionsgewerbe