Pressemitteilung

200/2025/54/K
Fürth, den 28. Juli 2025

Mehr Menschen in Bayern erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt

Die meisten Empfängerinnen und Empfänger sind 65 Jahre oder älter

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik sind zum Jahresende 2024 in Bayern 28 285 Menschen auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 2,4 Prozent. 12 300 Menschen im Leistungsbezug sind 65 Jahre oder älter. 15 155 Personen empfangen Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen. Unter den Leistungsempfängerinnen und -empfängern haben 7 115 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Schweinfurt. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Personen in Anspruch nehmen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhalten beispielsweise Mittel für Kleidung, Nahrung, Unterkunft oder Heizung.

In Bayern sind im Jahr 2024 insgesamt 28 285 Menschen auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Im Vergleich zum Jahresende 2023 entspricht das einer Steigerung um 2,4 Prozent (2023: 27 630). Von den Personen mit Leistungsbezug sind 14 665 weiblich und 13 615 männlich. Mit 43,5 Prozent (12 300) sind die meisten Leistungsempfängerinnen und -empfänger 65 Jahre oder älter.

Zum Jahresende 2024 erhält die Mehrheit der Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen (15 155 Personen bzw. 53,6 Prozent). In 2023 lag dieser Anteil bei 51,5 Prozent. 13 130 Personen (46,4 Prozent) erhalten 2024 die Leistungen außerhalb von Einrichtungen.

21 170 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (74,8 Prozent) haben die deutsche und 7 115 (25,2 Prozent) eine ausländische Staatsbürgerschaft. Damit hat sich der Anteil der nicht-deutschen Personen an der Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte verringert (2023: 25,7 Prozent).

Hinweise:
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.

Mehr Ergebnisse sowie regionalisierte Daten auf Kreisebene enthält der Statistische Bericht, der in Kürze erscheint:
Sozialhilfe in Bayern 2024 Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger“ (Bestellnummer: K1102C 202400).