Pressemitteilung

187/2025/35/N
Fürth, den 17. Juli 2025

Bis zu 994 000 Jobs im Freistaat von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro betroffen

Frauen und geringfügig entlohnte Beschäftigte profitieren besonders stark

994 000 Jobs in Bayern betroffen sein. Rund 15 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse im Freistaat liegen unter dem geplanten Mindestlohn von 13,90 Euro. Frauen werden mit einem Anteil von 18 Prozent deutlich häufiger von der Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze profitieren als Männer mit elf Prozent.

Fürth. Nach einer Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung für April 2024 werden bis zu 994 000 Jobs in Bayern von der geplanten Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 betroffen sein. Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik liegen danach rund 15 Prozent der insgesamt 6,8 Millionen mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse im Freistaat rechnerisch unter dem geplanten Mindestlohn von 13,90 Euro. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (rund 17 Prozent) ist der von der Mindestlohnerhöhung betroffene Personenkreis in Bayern um zwei Prozentpunkte geringer.

Frauen werden häufiger als Männer von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro profitieren
Überdurchschnittlich häufig von der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto pro Stunde profitieren werden Frauen mit 18 Prozent. Für Männer liegt die geschätzte Betroffenheit von der Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze bei elf Prozent. Unter den Beschäftigungsarten werden geringfügig entlohnte Beschäftigte besonders stark profitieren. Für diese liegt der Anteil der betroffenen Jobs bei mehr als der Hälfte (53 Prozent).

Bis zu 1,3 Millionen Jobs von der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro betroffen
Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro brutto pro Stunde geplant. Von der vorgesehenen Mindestlohnerhöhung werden geschätzt bis zu 1,3 Millionen Jobs im Freistaat betroffen sein. Dies entspricht rund 19 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse. Für Frauen liegt die geschätzte Betroffenheit von der Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bei 23 Prozent und für Männer bei 14 Prozent.

Hinweise:
Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdiensterhebung für April 2024. Die Verdiensterhebung ist als Stichprobenerhebung konzipiert. Sie umfasst in Bayern gut 6 400 Betriebe aus allen Branchen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Erhoben werden Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten.

Beschäftigungsverhältnisse
Die Verdiensterhebung erfasst keine Personen, sondern ausschließlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse, d.h. Haupt- sowie Nebenjobs bzw. Arbeitsverträge.

Mindestlohn
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Somit sind diese Jobs keine mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse.

Bei den Angaben handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung für April 2024. Dabei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn erhalten. Lohnentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenze zu verstehen.

Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.